Allgemeine Geschäftsbedingungen der PVT International GmbH (12.2024)

1. Allgemein

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von PVT International GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer die PVT International GmbH erklärt schriftlich ihre ausdrückliche Zustimmung. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Die PVT International GmbH ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Angebote

Technische Änderungen der Komponenten bzw. die Verwendung von technisch höher entwickelten Komponenten sind vorbehalten. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der PVT International GmbH. Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk bzw. ab Lager, ausschließlich Verpackung, Verladung, Aufstellung, Versicherung und Mehrwertsteuer. Liegen zwischen Angebotslegung und Leistungsausführung mehr als zwei Monate, so werden die Preise allfälligen Änderungen bei den Lohnkosten und/oder Materialkosten entsprechend angepasst.

3. Zahlungen

Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug ist PVT International GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu verrechnen. Wir sind aber jedenfalls berechtigt, uns verrechnete höhere Bankzinsen zu verlangen. Weiters ist die PVT International GmbH berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden, die sofortige Zahlung der gesamten aushaftenden Forderung zu verlangen und insbesondere allenfalls gewährte Zahlungsziele zu widerrufen; dieses Recht steht der PVT International GmbH auch dann zu, wenn nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.  Die auf dem Auftrag ausgewiesenen Preise basieren auf dem zum Datum des aufschiebend bedingten Auftrages relevanten Einkaufspreises der Komponenten sowie der zu diesem Zeitpunkt geltenden technischen und rechtlichen Vorschriften in Hinblick auf die Installation von PV Anlagen.

4. Lieferleistungen

Die von PVT International GmbH oder beauftragter Dritte angegebenen Montage und Lieferfristen sind stets unverbindlich, außer es wurde ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, sonstige unvorhersehbare oder von der PVT International GmbH oder beauftragter Dritte nicht beeinflussbare Ereignisse befreien die PVT International GmbH und beauftragte Dritte für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind. Dem Kunden entstehen dadurch keine Ansprüche. Sollte die PVT International GmbH oder beauftragter Dritter ausnahmsweise einen Liefertermin nicht einhalten können, so ist eine Haftung für leicht verschuldete Lieferverzögerungen seitens PVT International GmbH und beauftragter Dritter ausgeschlossen. Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegende Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten. Die PVT International GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Leistungen bzw. Aufwendungen mit Teilabrechnungen fällig zu stellen. Der Kunde gestattet der PVT International GmbH und den von der PVT International GmbH beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Ausführungsort, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

5. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum der PVT International GmbH. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die PVT International GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Komponenten heraus zu verlangen. Kosten für die Demontage oder Ablieferung, für technische Veränderungen die durch die Montage bedingt waren oder auf Wunsch des Kunden erfolgt sind, trägt der Kunde. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist nur dann einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen, wenn dies ausdrücklich erklärt wird. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Pfändungen oder sonstige Inanspruchnahmen unseres Vertragsgegenstandes durch Dritte PVT International GmbH unverzüglich anzuzeigen und dem Dritten gegenüber auf unser Eigentum hinzuweisen.

6. Inbetriebnahme und Abnahme

Die Abnahme erfolgt durch den Kunden nach Inbetriebnahme des Systems. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer ihm von der PVT International GmbH gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde dazu verpflichtet ist. Die PVT International GmbH kann sich bei der Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von der PVT International GmbH beauftragten Dritten vertreten lassen. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Anlage vom Kunden vorbehaltlos in Gebrauch genommen worden ist.

7. Garantie

Die angeführten Garantien sind Herstellergarantien welche auch bei Ausfall oder Insolvenz der Lieferanten (Hersteller) von der PVT International GmbH nicht übernommen werden.

8. Gewährleistung

Werden Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den originalen Spezifikationen entsprechen oder die Ware unsachgemäß gehandhabt, so entfällt jede Gewährleistung, soweit ein Mangel hierauf zurückzuführen ist. Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Der Kunde hat sogleich nach Erhalt der Ware diese zu überprüfen und zu übernehmen oder durch bevollmächtigte Personen überprüfen und übernehmen zu lassen. Verzichtet der Kunde auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich schriftlich unter genauer Bezeichnung und Beschreibung des Mangels der PVT International GmbH mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von PVT International GmbH durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisänderung. Weist die Anlage bei Abnahme einen Mangel auf, ist die PVT International GmbH zunächst zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung und Alterung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Arbeiten zur Instandsetzung des Käufers oder von der PVT International GmbH nicht eingeschalteter Dritter entstehen.

9. Rücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die PVT International GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktritts besteht für die PVT International GmbH bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die PVT International GmbH sogar berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, den Eigentumsvorbehalt gem. Pkt. 5 geltend zu machen und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück oder begehrt seine Aufhebung, so hat PVT International GmbH die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von PVT International GmbH einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu bezahlen.

10. Schadensersatzansprüche

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für Personenschäden sowie auch für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden für entgangenen Gewinn und Einnahmeausfall. Schadensersatzansprüche sind für eventuell entstehende Schäden bei der Montage der Photovoltaik Anlage, verursacht durch die PVT International GmbH oder beauftragte Dritte, ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit eine Haftung der PVT International GmbH oder beauftragter Dritter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten der PVT International GmbH, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

11. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

12. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anwendung von Kollisionsnormen ist ausgeschlossen, so dass eine Rückverweisung auf eine ausländische Rechtsordnung nicht stattzufinden hat. Die Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz der PVT International GmbH.

13. Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden von den Vertragspartnern durch Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am Nächsten kommen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14. Urheberrechte

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.